Unser Kirchengemeinderat

Der Kirchengemeinderat ist das Leitungsgremium unserer Kirchengemeinde. Er setzt sich aus 11 gewählten Mitgliedern und den beiden Pastoren der Kirchengemeinde zusammen. Er trifft Entscheidungen über die inhaltliche Gestaltung unserer Gemeinde, stellt den Haushalt auf und ist für die Erhaltung unserer Gebäude zuständig. Die Amtszeit des aktuellen Kirchengemeinderats hat im Januar 2023 begonnen und beträgt 6 Jahre.

KGR-Mitglieder

Aufgaben

  • Er leitet die Gemeinde – und zwar in gemeinsamer Verantwortung aller Mitglieder

  • Er trägt die Verantwortung dafür, dass die Kirchengemeinde ihren öffentlichen Auftrag in der Gesellschaft und ihren Dienst in Diakonie, Mission und Ökumene sowie Bildung wahrnimmt;

  • Gestaltung der Gottesdienste und liturgischen Handlungen. So beschließt er etwa die Gestaltung und Nutzung der gottesdienstlichen Räume und legt die Gottesdienstzeiten fest. Zudem sorgt er sich um lebendigen Gottesdienst und nimmt sich der Pflege der Kirchenmusik an.

  • Stellt sicher, dass in der Gemeindearbeit alle Ziel- und Altersgruppen im Blick sind.

  • Fördert das Engagement in der Kirchengemeinde.

  • Er begleitet, unterstützt und schützt die ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Pastorinnen und Pastoren in ihrem Dienst und fördert deren Zusammenarbeit;
  • Er bemüht sich um finanzielle Mittel für die Arbeit der Kirchengemeinde und stärkt die Bereitschaft ihrer Mitglieder, diesen Dienst durch Spenden mitzutragen
  • Er wirkt darauf hin, dass die Kirchengemeinde sich denen zuwendet, die in besonderer Weise Nähe und Hilfe brauchen. Er sorgt dafür, dass sie die diakonischen Einrichtungen in ihrem Bereich unterstützt und hilft, weltweit Not zu lindern;

Vorsitz

Pastor Thomas Waack

KGR-Vorsitzender

Reinhard Heymann

Stv. KGR-Vorsitzender